Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Vereines Land schafft Leben

Diese AGB treten mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung zwischen dem/der Veranstaltungsteilnehmer*in und dem Verein Land schafft Leben in Kraft. Die/der Teilnehmer*in erklärt sich mit den AGB einverstanden.
 

1.      Geltungsbereich der AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen des Vereins Land schafft Leben.
 

2.     Anmeldung zu Veranstaltungen

Die Anmeldung zu Veranstaltungen kann online über die Webseite oder per E-Mail erfolgen. Nähere Informationen dazu sind den jeweiligen Veranstaltungsdetails zu entnehmen. Der Anmeldeschluss ist in den jeweiligen Veranstaltungsdetails ersichtlich.
 

3.     Bezahlung des Teilnahmebeitrages

Für den Fall, dass für die jeweilige Veranstaltung ein Teilnahmebeitrag zu bezahlen ist, sind die genauen Zahlungsbedingungen den Veranstaltungsdetails zu entnehmen. Der Teilnahmebeitrag ist, sofern nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Anmeldung fällig.
 

4.     Stornierung einer Anmeldung

Die Anmeldung für eine Veranstaltung kann bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos storniert werden. Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in der Höhe von 50%, bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr von 100% fällig. Die Bekanntgabe eines Ersatzteilnehmers ist bis zum Veranstaltungsbeginn möglich.
 

5.     Organisatorische Änderungen/Absagen

Der Veranstalter behält sich Änderungen von Terminen, Beginnzeiten, Referent*innen, Programm, Veranstaltungsorten sowie eventuelle Absagen von Veranstaltungen vor. Bei Absagen bzw. Änderung der Beginnzeiten werden die angemeldeten Teilnehmer*innen rechtzeitig informiert. Ausgenommen sind kurzfristige Absagen/Änderungen aufgrund höherer Gewalt. Aus Absagen oder Terminverschiebungen können keine Ersatzansprüche abgeleitet werden.
 

6.     Bild- und Tonaufnahmen

Auf den Veranstaltungen können Bild- und Tonaufnahmen in Form von Fotos und/oder Videos gemacht werden. Diese Fotos und/oder Videos können zur Veröffentlichung und Verbreitung im Zusammenhang mit der Veranstaltung ohne zeitliche und örtliche Befristung durch Land schafft Leben verwendet werden. Mit dem Besuch der Veranstaltung willigen die Teilnehmer*innen ausdrücklich und unwiderruflich in die unentgeltliche Veröffentlichung solcher Fotos und/oder Videos ein, und zwar ohne dass es einer gesonderten ausdrücklichen Erklärung der jeweiligen Person bedarf. Die Einwilligung schließt jedenfalls die Veröffentlichung der Aufnahmen in Printmedien, in den sozialen Medien, auf der Webseite von Land schafft Leben und die im Rahmen einer Veranstaltungsnachlese erfolgende Verbreitung über die Verteiler von Land schafft Leben mit ein.

Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer*innen jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Foto- oder Videografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht entsprechende Berücksichtigung finden (können), verpflichtet sich Land schafft Leben bei entsprechender schriftlicher und längstens binnen zwei Tagen nach der Veranstaltung erfolgender Nachricht, eine Veröffentlichung zu unterbinden.
 

7.     Datenschutz

Alle persönlichen Angaben im Zuge der Anmeldung von Teilnehmer*innen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die Teilnehmer*innen akzeptieren die automationsunterstützte Verwendung personenbezogener Daten zur Bearbeitung der Anmeldung und sind mit der Kontaktaufnahme für die Bestätigung und bei Rückfragen einverstanden. Der/die Teilnehmer*in stimmt zu, dass persönliche Daten wie Name, Adresse und E-Mail gespeichert werden und erklärt sich mit der Zusendung weiterer Informationen oder Einladungen einverstanden. Das Einverständnis kann jederzeit per E-Mail widerrufen werden.

Im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer Daten verfügen die Teilnehmer*innen jederzeit über die Rechte auf:

·       Auskunft

·       Berichtigung

·       Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")

·       Einschränkung der Verarbeitung

·       Datenübertragbarkeit

·       Widerspruch bzw. Widerruf (bei Einwilligung)

·       Beschwerde bei der Datenschutzbehörde
 

8.     Haftungsausschluss

Land schafft Leben übernimmt trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller Veranstaltungsmaterialien und haftet auch nicht für die Richtigkeit der von den jeweiligen Vortragenden geäußerten Ansichten, Standpunkten, Rechtsmeinungen etc. Alle Inhalte vorbehaltlich Satz- und Druckfehler.
 

9.     Ausschluss von Veranstaltungen

Wenn es die Gewährleistung der Veranstaltungsziele erfordert, ist Land schafft Leben berechtigt, Teilnehmende aus sachlichen Gründen (z.B. Stören der Veranstaltung, aggressives oder destruktives Verhalten gegenüber anderen Teilnehmer*innen bzw. Vortragenden) von der Veranstaltung ohne Rückerstattung eines allfälligen Teilnahmebeitrages auszuschließen. Das Ausschließen beinhaltet die Nicht-Zulassung zu bzw. Wegweisung von einer Veranstaltung.
 

10.   Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus diesen AGB gilt der Gerichtsstand Schladming als vereinbart.